Ein Gebührenverzicht stellt einen Teil der Verwaltungsgebühr dar, auf den verzichtet wird und der vom Investmentmanager zur Erfüllung eines Kapitalabrufs verwendet werden kann. Das Verfahren zum Verzicht auf Verwaltungsgebühren und die mögliche Ausschüttung des Betrags, auf den verzichtet wurde und der für einen Kapitalabruf verwendet werden soll, sind in der Regel in der Vehikeldokumentation beschrieben. Der Betrag, auf den verzichtet wurde, und der für die Kapitalabrufe des Jahres verwendete Betrag sind in den Erläuterungen des Jahresabschlusses angeführt.
Global Definitions Database
Gebührenverzicht
Source: Global | Date: 13 June 2019 | ID: D0611 | Version: 1