Vereinbarung, in deren Rahmen sich entweder die Anleger oder der Manager eines Fonds damit einverstanden erklären, ihre zuvor erhaltenen Dividenden oder Gewinnbeteiligungen zum Ausgleich späterer Fehlbeträge zu verwenden. Im Falle von Anlegern werden diese Rückforderungen zum Ausgleich von ausstehenden Vergütungen des Fondsmanagers verwendet. Im Falle des Fondsmanagers werden diese Rückforderungen für den Ausgleich schwacher Performance während der gesamten Fondslaufzeit verwendet.
Global Definitions Database
Rückforderung / Clawback
Source: INREV | Date: 04 November 2016 | ID: D0108 | Version: 1
Parent term
Leistungsvergütung / Erfolgsbeteiligung
Im Englischen auch bekannt als incentive fee, promote oder carried interest. Gebühren, erhoben von dem Investmentberater oder -manager, nachde...